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Schülerparlament

Unser Grundgesetz

Schülerparlament

an der James-Krüss-Schule Barmstedt mit Außenstelle Bokholt-Hanredder


Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 existiert an unserer Schule ein Schülerparlament. Dieses Gremium entstand mit der Zielrichtung, die Kinder unserer Schule an demokratische Verfahren und Lebensweisen heranzuführen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Staat, in dem jeder Mensch aktiv an der Gestaltung des Lebens in unserem Land mitwirken kann. Damit aus unseren Schülerinnen und Schülern mündige Bürgerinnen und Bürger und Demokratinnen und Demokraten werden, muss diese Mitwirkungsmöglichkeit, dieses Mitspracherecht frühzeitig geübt werden. Gesetzlich festgelegt ist dies auch eine wichtige Aufgabe der Schulen.

 

Demokratiebildung steht an unserer James-Krüss-Schule Barmstedt mit Außenstelle Bokholt-Hanredder im Fokus unseres pädagogischen Handelns, denn die Erziehung zum partizipativen Handeln in der Schule nimmt eine immer größere Rolle ein. Das Erlernen und die Förderung folgender Kompetenzen ist Basis unserer pädagogischen Arbeit: eigene Bedürfnisse und Interessen erkennen und äußern lernen, dem anderen zuzuhören, andere Meinungen akzeptieren und tolerieren, eigene Bedürfnisse zugunsten der Gruppenentscheidung zurückstellen können. Es geht somit um die Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz, die Ausbildung von Kritik- und Kommunikationsfähigkeit und die Entwicklung von Zivilcourage. Zudem müssen die Kinder lernen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.

 

Ein Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist, den Schülerinnen und Schülern ihre Rechte bewusst zu machen. Die Vermittlung der Kinderrechte ist festgelegter und somit zeitlich umfangreicher Unterrichtsinhalt in unserer 3.Jahrgangsstufe. Hierfür erhalten wir u.a. das ausgearbeitete Material von UNICEF. 

 

Wichtig ist uns in der Arbeit mit und für die Kinder, ihnen Beteiligungsformen näher zu bringen und ihnen vermehrt Möglichkeiten zu geben, um an Entscheidungen, die sie selbst oder andere betreffen mitzuwirken, mitzubestimmen und teilzuhaben, somit demokratische Aushandlungsprozesse zu üben und zu lernen, dass demokratisches Handeln die Grundlage unseres Zusammenlebens sein muss. Das Ziel ist, sie zu einem demokratischen, selbständig handelnden Menschen zu erziehen. Demokratische Wertebildung beginnt im Grundschulalter mit dem sozialen Lernen und den Beteiligungsformen im Klassenverband. Wöchentlich führt jede Klasse unserer Schule den Klassenrat durch. Die Kinder erhalten hier die Möglichkeit, bei Entscheidungen, die die Klasse betreffen, mitzuwirken. 

 

Beständig wiederkehrend führen wir im laufenden Schuljahr Aktionen durch, um Wertschätzung, Toleranz und die Sozialkompetenz zu fördern. 

 

Mit Beginn des kommenden Schuljahres wird in regelmäßigen Abständen ein Schülerparlament, bestehend aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern, tagen und wichtige Fragen zum Schulleben besprechen, ggf. Beschlüsse fassen, um diese der Schulleitung vorzulegen und mit ihr zu besprechen.

 

 

SCHULVERFASSUNG

§ 1 Klassensprecherin und Klassensprecher
Ab dem zweiten Schuljahr wählt jede Klasse durch Abstimmung am Anfang eines jeden Schulhalbjahres zwei Klassensprecher, ein Mädchen und einen Jungen. Die Wahl ist frei und geheim.

§ 2 Klassenrat
Der Klassenrat findet wöchentlich während der Unterrichtszeit statt. Die Klassenlehrkraft ist anwesend, greift aber nur bei groben Regelverstößen ein. Der Klassenrat bespricht die Anliegen der Klasse. Bei klassenübergreifenden Themen werden diese durch die Klassensprecherinnen und Klassensprecher zur weiteren Beratung in das Schülerparlament getragen.

§ 3 Schülerparlament
Alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher treffen sich regelmäßig im Abstand von 6 bis 8 Wochen zur Versammlung des Schülerparlamentes. Dort werden Beschlüsse für die ganze Schule gefasst. Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher berufen die Versammlung ein. 

§ 4 Die Schülersprecherinnen und die Schülersprecher
Je eine Schülersprecherin/ ein Schülersprecher wird für jeden Schulstandort von dem Schülerparlament in der ersten Schülerparlamentssitzung im Halbjahr gewählt, ebenso deren Stellvertreterin/Stellvertreter. Die Wahl ist frei und geheim. Die Schülersprecher leiten die Versammlung. Sie treffen sich regelmäßig zum Austausch mit der Schulleitung und repräsentieren die Schule bei Veranstaltungen.

§ 5 Abwahl von Schülersprecherinnen und Schülersprechern
Auf einen schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Klassensprecherinnen und Klassensprecher können Schülersprecherinnen und Schülersprecher abgewählt werden. Dann finden Neuwahlen statt.

 Logo Joachim Herz Stiftung school1

 

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 MINT-freundliche Schule 

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