Schulelternbeirat
Dem Schulelternbeirat gehören an:
Frau Dubbeldam
Frau Zuzel
Frau Baark
Frau Schultze
Schulelternbeiratsvorsitzende ist seit dem Schuljahr 2021/22 Frau Dubbeldam. Sie ist zudem Elternvertreterin im Kreiselternbeirat.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern in einer Klasse (Klassenelternbeirat) bzw. an einer Schule (Gesamtelternbeirat oder Schulelternbeirat).
Der Klassenelternbeirat wird für jede Klasse gewählt.
In der Regel setzt er sich aus dem/der 1.Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/Stellvertreterin und dem/der Protokollführer/ Protokollführerin zusammen. Dies sind die gesetzlichen Mindestanforderungen. Es können aber auch noch ein oder zwei Mitglieder mehr sein.
Die erste Wahl des Klassenelternbeirates erfolgt zu Beginn der ersten Klasse, seine Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Der Klassenelternbeirat hat folgende Aufgaben:
Er ist Ansprechpartner sowohl für die Klassenelternschaft als auch für die Klassen- und Fachlehrkraft und hält den Kontakt zwischen ihnen.
Sie sind zuständig für die Einladung zu den Klassenelternabenden und deren Durchführung. Der Elternabend findet jedes Schulhalbjahr statt. Die Einladungen erfolgen in Abstimmung mit der Klassenlehrkraft.
Der/die Vorsitzende des Klassenelternbeirates und der/die Vertreter/ Vertreterin nehmen an den Zeugniskonferenzen ihrer Klasse teil. Hier haben sie beratende Funktion.
Zu Beginn der 3. Klasse lädt der Klassenelternbeirat zur Wahl eines neuen Klassenelternbeirates ein und führt die Wahl durch. Eine Wiederwahl der Mitglieder des bisherigen Klassenelternbeirates ist möglich.
Der/die 1. Vorsitzende des Klassenelternbeirates ist automatisch Mitglied des Schulelternbeirates. Zur besseren Kommunikation in der Elternschaft ist es aber immer wünschenswert, wenn daneben auch andere Mitglieder des Klassenelternbeirates an den Sitzungen des Schulelternbeirates teilnehmen. Im Schulelternbeirat besteht die Möglichkeit weitere Aufgaben zu übernehmen.
Der Schulelternbeirat tagt zweimal im Schuljahr.
Im Schulelternbeirat werden u.a. die aktuellen Ereignisse an der Schule besprochen und Entscheidungen der Schulkonferenz vorbereitet.
Alle Eltern haben über ihre Elternvertreter und Elternvertreterinnen die Möglichkeit, ihre Sorgen, Nöte, Anregungen oder Fragen dem Schulelternbeirat vorzutragen, so dass er darüber diskutieren und ggf. handeln kann.
Der Schulelternbeirat entsendet Mitglieder in die Schulkonferenz, die Fachkonferenzen, die Koordinationsgruppe Schulprogramm (KoSchu) und in Arbeitsgruppen, sowie in den Kreiselternbeirat des Kreises Pinneberg.
Verschwiegenheitsverpflichtung
Elternvertreter und Elternvertreterinnen sind verpflichtet über in Erfahrung gebrachte Informationen sowohl während als auch nach ihrer Funktionsträgerschaft Verschwiegenheit zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt für alle personenbezogenen Angelegenheiten in Zeugniskonferenzen, Klassenkonferenzen und Schulkonferenzen. Das gilt auch für vertrauliche Gespräche zwischen dem Klassenelternbeirat und Eltern oder dem Klassenelternbeirat und Lehrkräften
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Die Tätigkeit als Elternvertreter und Elternvertreterin ist ehrenamtlich. Elternvertreter und Elternvertreterinnen sind allein ihrem Gewissen verpflichtet, sie sind nicht an Auftrag und Weisung gebunden.