Schulordnung
Wir wollen eine Schule, in der wir uns alle wohlfühlen.
Wir verhalten uns so, dass kein anderer verletzt, gefährdet oder belästigt wird.
Wir sind freundlich zueinander und ärgern, beleidigen oder kränken uns nicht.
Wir helfen uns gegenseitig und unterstützen besonders jüngere und schwächere Mitschülerinnen und Mitschüler.
Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte.
Wir gehen mit unserem Schulgebäude und mit den darin stehenden Möbeln pfleglich um. Wir beschädigen und beschmieren nichts.
Wir halten unser Schulgelände sauber und schonen die darauf wachsenden Pflanzen.
Wir behandeln die von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Bücher) sorgsam.
Wir benutzen nicht ohne Erlaubnis die Sachen anderer. Wenn wir sie haben dürfen, gehen wir sorgfältig damit um.
Wir melden freiwillig Schäden, die wir angerichtet haben. Außerdem machen wir uns gemeinsam Gedanken darüber, wie wir etwas zur Behebung des Schadens beitragen können.
Wir bleiben während der Pausen in den für uns freigegebenen Bereichen des Schulgeländes.
Wir lassen unser Handy aauf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ausgeschaltet.
Andere elektronische Geräte nehmen wir nicht mit zur Schule.
Wer gegen die Schulordnung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Wenn wir uns an die Regeln halten, haben wir eine Schule, in der wir uns alle wohlfühlen.
Folgende Regelungen zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte wurden von der Schulkonferenz am 04.03.2024 beschlossen und in die Schulordnung aufgenommen:
Im Unterricht und in den Pausenzeiten dürfen digitale Endgeräte (Mobiltelefone, Smartphones, Netbooks, Notebooks oder Tablets) zu privaten Zwecken nicht genutzt werden. Die Geräte verbleiben ausgeschaltet im Schulranzen.
Das Nutzungsverbot umfasst auch die Kamera- und Tonaufnahmefunktion von Mobiltelefonen und sonstigen Geräten (Smartwatch), um die Schutzinteressen dritter Personen (Schülerinnen und Schüler, an der Schule tätige Personen), nicht durch Film- und Fotoaufnahmen sowie Tonmitschnitte in ihren Persönlichkeitsrechten zu verletzen.
Bei wiederholtem Verstoß gegen die in der Schulordnung festgelegten Regeln (§ 25 Absatz 1 SchulG) ist das zeitweise Einbehalten von Mobiltelefonen, Smartphones, Smartwatches als pädagogische Maßnahme vorgesehen. Hierbei ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Ein Einbehalten über den aktuellen Schultag hinaus bzw. auch Regelungen, die eine Rückgabe nur an die Eltern vorsehen, werden als grundsätzlich nicht zulässig bewertet. Auf Inhalte des digitalen Endgeräts darf nicht zugegriffen werden.
Die Lehrkräfte können zu pädagogischen Zwecken die Benutzung digitaler Endgeräte im Unterricht erlauben. Das schulische Konzept zum Lehren und Lernen in der digitalen Welt ist dabei zu berücksichtigen.